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Arbeitszeit von A bis Z: Gesetz, Urteile, Modelle

Dreißig Begriffe aus Arbeitszeitgesetz, Rechtsprechung und Arbeitszeitmodellen – für Betriebsvereinbarung, Dienstplan und die Frage, was überhaupt zulässig ist.

Von der Redaktion · Aktualisiert am 18. Juli 2026 · Quellen am Seitenende

Kurzorientierung: Das Arbeitszeitgesetz regelt Höchstgrenzen, Pausen und Ruhezeiten – nicht die Vergütung. Wer über Zuschläge oder Überstunden streitet, findet die Antwort im Arbeits- oder Tarifvertrag, nicht im ArbZG.
Arbeit auf Abruf
Vertragsform ohne feste Lage der Arbeitszeit. Ist die Dauer nicht vereinbart, gelten nach § 12 TzBfG 20 Wochenstunden; die Lage ist mindestens vier Tage vorher mitzuteilen, und je Einsatz sind mindestens drei aufeinanderfolgende Stunden anzubieten.
Arbeitsbereitschaft
Wache Aufmerksamkeit im Zustand der Entspannung am Arbeitsplatz. Sie zählt in voller Länge als Arbeitszeit.
Arbeitszeit
Nach § 2 Abs. 1 ArbZG die Zeit von Beginn bis Ende der Arbeit ohne Ruhepausen. Der Begriff ist arbeitsschutzrechtlich gemeint und sagt für sich genommen nichts über die Vergütung.
Aufzeichnungspflicht
§ 16 Abs. 2 ArbZG verlangt, die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehende Zeit aufzuzeichnen und zwei Jahre aufzubewahren. Der BAG-Beschluss vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) leitet aus dem Arbeitsschutzgesetz zusätzlich die Pflicht ab, die gesamte Arbeitszeit zu erfassen.
Ausgleichszeitraum
Sechs Kalendermonate oder 24 Wochen. Innerhalb dieser Spanne muss eine auf zehn Stunden verlängerte werktägliche Arbeitszeit auf durchschnittlich acht Stunden zurückgeführt sein (§ 3 ArbZG).
BAG-Beschluss 2022
Entscheidung 1 ABR 22/21 vom 13. September 2022: Arbeitgeber sind nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einzuführen. Eine Form schreibt der Beschluss nicht vor.
Bereitschaftsdienst
Aufenthalt an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort, um bei Bedarf sofort zu arbeiten. Arbeitszeitrechtlich zählt er vollständig als Arbeitszeit, vergütet wird er häufig abgesenkt.
Ersatzruhetag
Ausgleich für Sonn- und Feiertagsarbeit: nach § 11 Abs. 3 ArbZG innerhalb von zwei Wochen für einen Sonntag, innerhalb von acht Wochen für einen Feiertag.
EuGH-Urteil 2019
Rechtssache C-55/18 (CCOO) vom 14. Mai 2019: Mitgliedstaaten müssen Arbeitgeber verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Messung der täglichen Arbeitszeit einzurichten.
Funktionszeit
Zeitfenster, in dem eine Aufgabe besetzt sein muss – anders als die Kernarbeitszeit nicht auf einzelne Personen bezogen. Verbreitet im öffentlichen Dienst.
Gleitzeit
Modell mit frei wählbarem Beginn und Ende innerhalb eines Rahmens. Es verschiebt die Lage der Arbeitszeit, nicht ihre Höchstgrenzen.
Höchstarbeitszeit
Acht Stunden werktäglich nach § 3 ArbZG, verlängerbar auf zehn Stunden, wenn im Ausgleichszeitraum der Durchschnitt von acht Stunden gewahrt bleibt.
Jahresarbeitszeit
Modell, das die Arbeitszeit über zwölf Monate statt über die Woche verteilt. Es federt Saisonspitzen ab, verlangt aber eine klare Regel, wann Salden ausgeglichen werden.
Jugendarbeitsschutz
Für unter 18-Jährige gilt das JArbSchG: grundsätzlich höchstens acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich, längere Ruhepausen und ein weitgehendes Nachtarbeitsverbot.
Kernarbeitszeit
Der Teil der Gleitzeit, in dem Anwesenheit verpflichtend ist. Je breiter sie gefasst wird, desto weniger Gleitzeit bleibt praktisch übrig.
Mehrarbeit
Arbeitszeit oberhalb der gesetzlichen Höchstarbeitszeit. Der Begriff stammt aus dem Arbeitszeitrecht und ist deshalb nicht dasselbe wie Überstunden.
Mutterschutz
Nach § 5 MuSchG dürfen Schwangere und Stillende zwischen 20 und 6 Uhr grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Ausnahmen sind nur unter den engen Voraussetzungen des § 28 MuSchG möglich.
Nachtarbeitnehmer
Wer regelmäßig in Wechselschicht nachts arbeitet oder an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr Nachtarbeit leistet (§ 2 Abs. 5 ArbZG). Erst dieser Status löst die besonderen Rechte des § 6 ArbZG aus.
Nachtarbeitszuschlag
Nach § 6 Abs. 5 ArbZG ist für Nachtarbeit ein angemessener Zuschlag oder bezahlter Freizeitausgleich zu gewähren, soweit keine tarifliche Regelung besteht. Das Bundesarbeitsgericht setzt regelmäßig 25 Prozent an, bei Dauernachtarbeit 30 Prozent.
Nachtzeit
Die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien von 22 bis 5 Uhr (§ 2 Abs. 3 ArbZG). Nachtarbeit ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden davon umfasst.
Rufbereitschaft
Erreichbarkeit bei frei wählbarem Aufenthaltsort. Nur der tatsächliche Einsatz ist Arbeitszeit – der entscheidende Unterschied zum Bereitschaftsdienst.
Ruhepause
Im Voraus feststehende Unterbrechung: mindestens 30 Minuten bei mehr als sechs bis neun Stunden, 45 Minuten bei mehr als neun Stunden (§ 4 ArbZG). Länger als sechs Stunden darf nicht ohne Pause gearbeitet werden.
Ruhezeit
Mindestens elf Stunden ununterbrochen nach Ende der täglichen Arbeitszeit (§ 5 ArbZG). In einzelnen Bereichen wie Krankenhäusern und Gastronomie ist eine Verkürzung auf zehn Stunden zulässig, wenn sie ausgeglichen wird.
Schichtarbeit
Oberbegriff für versetzte Arbeitszeiten mehrerer Beschäftigter am selben Arbeitsplatz. Das ArbZG kennt den Begriff nicht ausdrücklich, begrenzt ihn aber über Höchstarbeitszeit, Pausen und Ruhezeit.
Sonntagsarbeit
Nach § 9 ArbZG grundsätzlich untersagt, mit umfangreichen Ausnahmen in § 10 etwa für Pflege, Gastronomie, Verkehr und Medien. Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.
Teilzeit
Beschäftigung mit kürzerer regelmäßiger Arbeitszeit als vergleichbare Vollzeitkräfte (§ 2 TzBfG). Teilzeitkräfte dürfen wegen der Teilzeit nicht schlechter behandelt werden.
Vertrauensarbeitszeit
Verzicht des Arbeitgebers auf die Kontrolle der Lage der Arbeitszeit. Die Pflicht, die Arbeitszeit zu erfassen, entfällt dadurch nicht.
Wechselschicht
Rotierende Variante der Schichtarbeit mit planmäßigem Wechsel der Schichtlage. Beim Wechsel entscheidet die Ruhezeit des § 5 ArbZG darüber, welche Übergänge zulässig sind.
Werktag
Montag bis Samstag. Weil § 3 ArbZG auf Werktage abstellt, ergibt sich rechnerisch eine zulässige Wochenarbeitszeit von 48 Stunden, in Spitzen 60 Stunden.
Überstunden
Arbeitszeit über die vertraglich vereinbarte Dauer hinaus. Ob sie zu vergüten oder abzufeiern sind, regeln Arbeits- oder Tarifvertrag – das Arbeitszeitgesetz sagt dazu nichts.

Kurz erklärt

Häufige Fragen

Wie viele Stunden darf man am Tag arbeiten?
Nach § 3 ArbZG acht Stunden werktäglich. Zehn Stunden sind zulässig, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden nicht überschritten werden.
Sind Mehrarbeit und Überstunden dasselbe?
Nein. Mehrarbeit meint arbeitszeitrechtlich die Zeit oberhalb der gesetzlichen Höchstarbeitszeit. Überstunden sind die Zeit oberhalb der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit – das kann schon bei einer 30-Stunden-Woche beginnen.
Gilt die Zeiterfassungspflicht auch bei Vertrauensarbeitszeit?
Ja. Vertrauensarbeitszeit betrifft die Lage der Arbeitszeit, nicht die Dokumentation. Nach dem BAG-Beschluss 1 ABR 22/21 bleibt die Pflicht bestehen, die Arbeitszeit zu erfassen.
Was unterscheidet Bereitschaftsdienst von Rufbereitschaft?
Beim Bereitschaftsdienst bestimmt der Arbeitgeber den Aufenthaltsort; die gesamte Zeit ist Arbeitszeit. Bei Rufbereitschaft ist der Ort frei wählbar, und nur der tatsächliche Einsatz zählt.

Nachprüfbar

Quellen und Stand

  1. BMAS: Fragen und Antworten zur Arbeitszeiterfassung (Pflicht, Form, 82-Prozent-Wert).
  2. Bundesarbeitsgericht, Beschluss 1 ABR 22/21.
  3. Aplano: Preise und Funktionsmatrix, abgerufen Juli 2026.
  4. Aplano: Zeiterfassung per App, Geofencing und Terminal.
  5. TimeTac Preise, timr Preise und Timebutler Preise, Anbieterangaben.

Redaktionell geprüft am 18. Juli 2026. Preis- und Funktionsangaben können sich ändern; verbindlich sind die Angaben der Anbieter. Rechtsinformationen ersetzen keine Beratung im Einzelfall.