Rechtslage Deutschland
Arbeitszeiterfassung 2026: Was heute gilt
Pflicht, Form, Pausen, Ruhezeiten und Delegation in klaren Antworten.
Ob und Wie sauber trennen
Das „Ob“ ist durch die BAG-Entscheidung vom 13. September 2022 geklärt. Der Arbeitgeber muss die Organisation bereitstellen. Beim „Wie“ bestehen Gestaltungsspielräume: Papier kann formal genügen, eine App macht Korrekturen, Auswertungen und Zugänglichkeit aber oft belastbarer.
Auf welchen offiziellen Quellen beruht diese Seite?
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG) im amtlichen Volltext – herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und vom Bundesamt für Justiz.
- § 3 Arbeitsschutzgesetz – die Norm, aus der das Bundesarbeitsgericht die Erfassungspflicht ableitet.
- BAG, Beschluss vom 13. September 2022 – 1 ABR 22/21 – Entscheidung auf der Website des Gerichts.
- EuGH, Urteil vom 14. Mai 2019 – C-55/18 („CCOO“) – Entscheidungsdatenbank des Gerichtshofs.
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: offizielle Fragen und Antworten zur Arbeitszeiterfassung.
- § 17 Mindestlohngesetz – Aufzeichnungspflicht für Minijobs und die Branchen des § 2a SchwarzArbG.
Arbeitszeitgesetz in Zahlen
Pausen richtig abbilden
Bei mehr als sechs bis zu neun Stunden sind mindestens 30 Minuten Ruhepause vorgesehen, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Automatische Abzüge dürfen nicht die tatsächlich genommene Pause verfälschen; es braucht einen verständlichen Korrekturweg.
Was eine App organisatorisch leisten sollte
- Beginn, Ende und Dauer nachvollziehbar speichern.
- Korrekturen mit Rollen, Zeitpunkt und Begründung dokumentieren.
- Beschäftigten Zugriff auf ihre eigenen Zeiten geben.
- Pausen- und Ruhezeitkonflikte sichtbar machen.
- Aufbewahrung und Löschung in einem betrieblichen Konzept regeln.
Warum Aplano hier gut passt
Aplano verbindet Zeitstempel, Pausenregeln, laufende Stundenkonten und Konfliktmeldungen mit dem Dienstplan. Dadurch kann die Prüfung an der geplanten Schicht ansetzen. Die Software garantiert keine Rechtskonformität von allein; entscheidend bleiben korrekte Regeln und tatsächliche Nutzung.
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten im Detail
Die Herleitung der allgemeinen Pflicht: Der Europäische Gerichtshof entschied am 14. Mai 2019 (C-55/18), dass Mitgliedstaaten Arbeitgeber verpflichten müssen, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Messung der täglichen Arbeitszeit einzurichten. Das Bundesarbeitsgericht übertrug diese Vorgabe mit dem Beschluss vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) auf das deutsche Arbeitsschutzrecht.
Daneben bestehen zwei ausdrückliche gesetzliche Aufzeichnungspflichten: Nach § 16 Abs. 2 ArbZG ist die über die werktäglichen acht Stunden hinausgehende Arbeitszeit aufzuzeichnen und mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Für geringfügig Beschäftigte verlangt § 17 MiLoG die Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des siebten auf die Arbeitsleistung folgenden Kalendertags — ebenfalls mit mindestens zweijähriger Aufbewahrung. Ein digitales System erfüllt beide Pflichten nebenbei, wenn vollständig gestempelt wird.
| Pflicht | Rechtsgrundlage | Frist |
|---|---|---|
| Gesamte tägliche Arbeitszeit erfassen (Beginn, Ende, Dauer) | BAG, Beschluss 1 ABR 22/21 i. V. m. Arbeitsschutzrecht | laufend |
| Mehrarbeit über acht Stunden aufzeichnen | § 16 Abs. 2 ArbZG | Aufbewahrung mindestens zwei Jahre |
| Zeiten geringfügig Beschäftigter aufzeichnen | § 17 MiLoG | binnen sieben Kalendertagen; Aufbewahrung zwei Jahre |
| Ruhepausen gewähren (30/45 Minuten) | § 4 ArbZG | arbeitstäglich |
| Ruhezeit von elf Stunden einhalten | § 5 ArbZG | nach Ende der täglichen Arbeitszeit |
| Lage der Arbeitszeit bei Arbeit auf Abruf ankündigen | § 12 TzBfG | mindestens vier Tage im Voraus |
Ausblick: Referentenentwurf zur elektronischen Zeiterfassung
Im Juni 2026 wurde ein Referentenentwurf vorgelegt, der die elektronische Form der Zeiterfassung im Arbeitszeitgesetz verankern soll. Er ist geplantes, kein geltendes Recht; Übergangsfristen und mögliche Ausnahmen für kleine Betriebe können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern. Betriebe, die bereits vollständig digital erfassen, dürften eine spätere Formpflicht ohne größere Umstellung erfüllen.
Kurz erklärt
Häufige Fragen
Welche Arbeitszeiten müssen dokumentiert werden?
Muss die Zeiterfassung schon heute elektronisch sein?
Ist Aplano auch für kleine Teams geeignet?
Kann Aplano Arbeitszeit ohne vorgeplante Schicht erfassen?
Funktioniert Vertrauensarbeitszeit weiterhin?
Was ist bei GPS oder Geofencing zu beachten?
Wer bleibt verantwortlich, wenn Mitarbeitende selbst stempeln?
Hat der Betriebsrat mitzubestimmen?
Über die Autorin: Dr. Katharina Müller ist Arbeitswissenschaftlerin und Expertin für Personalplanung, Arbeitszeitgestaltung und Workforce Management.
Nachprüfbar
Quellen und Stand
- BMAS: Fragen und Antworten zur Arbeitszeiterfassung (Pflicht, Form, 82-Prozent-Wert).
- Bundesarbeitsgericht, Beschluss 1 ABR 22/21.
- Aplano: Preise und Funktionsmatrix, abgerufen Juli 2026.
- Aplano: Zeiterfassung per App, Geofencing und Terminal.
- TimeTac Preise, timr Preise und Timebutler Preise, Anbieterangaben.
- Arbeitszeitgesetz, insbesondere §§ 3 bis 5.
- EuGH, Urteil vom 14.05.2019 – C-55/18 · § 17 MiLoG – Aufzeichnungspflichten · § 12 TzBfG – Arbeit auf Abruf.
Redaktionell geprüft am 31. Juli 2026. Preis- und Funktionsangaben können sich ändern; verbindlich sind die Angaben der Anbieter. Rechtsinformationen ersetzen keine Beratung im Einzelfall.