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Vollzeit: Wie viele Stunden sind es? 40- vs. 35-Stunden-Woche erklärt
„Vollzeit" klingt nach einer festen Zahl, ist aber eine Vergleichsgröße. Ob eine volle Stelle 35, 38,5 oder 40 Stunden hat, entscheidet nicht das Gesetz, sondern der Tarifvertrag, der Betrieb und der Arbeitsvertrag. Das Gesetz zieht nur die Obergrenze.
Warum es keine gesetzliche Vollzeit gibt
Wer im Arbeitszeitgesetz nach „Vollzeit" sucht, findet nichts. Das Gesetz regelt Höchstgrenzen, Pausen und Ruhezeiten – aber nicht, wie viele Stunden eine volle Stelle hat. Die einzige gesetzliche Begriffsbestimmung steht im Teilzeit- und Befristungsgesetz, und sie definiert Vollzeit nur indirekt über ihr Gegenstück.
Nach § 2 Abs. 1 TzBfG ist teilzeitbeschäftigt, wessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers desselben Betriebs – mit gleicher Art des Arbeitsverhältnisses und gleicher oder ähnlicher Tätigkeit. Fehlt eine solche Vergleichsperson im Betrieb, gilt der anwendbare Tarifvertrag; fehlt auch dieser, die Üblichkeit im jeweiligen Wirtschaftszweig. Ist keine feste Wochenarbeitszeit vereinbart, wird über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr gemittelt.
Daraus folgt eine Konsequenz, die im Alltag oft überrascht: Dieselbe Stundenzahl kann Vollzeit oder Teilzeit sein. 35 Stunden sind in einem Metallbetrieb mit Tarifbindung im Westen Vollzeit, in einem Handwerksbetrieb mit 40-Stunden-Verträgen dagegen Teilzeit – mit allen Folgen für Diskriminierungsschutz (§ 4 TzBfG), Urlaubsberechnung und Überstundenzuschläge. Maßgeblich ist immer, was im konkreten Betrieb als volle Stelle gilt.
Was das Arbeitszeitgesetz erlaubt: 48 Stunden als Obergrenze
Das Arbeitszeitgesetz liefert keine Untergrenze für Vollzeit, wohl aber eine Obergrenze für jede Woche. § 3 ArbZG begrenzt die werktägliche Arbeitszeit auf acht Stunden; auf bis zu zehn darf sie nur steigen, wenn im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Da Werktage Montag bis Samstag sind, ergeben sich:
- 48 Stunden pro Woche als reguläre Grenze (6 × 8 Stunden),
- 60 Stunden pro Woche als kurzfristiger Höchstwert (6 × 10 Stunden), der über den Ausgleichszeitraum wieder auf 48 im Schnitt zurückfallen muss.
Pausen zählen nicht mit. Wie die Tagesgrenze im Detail funktioniert, wie viele Zehn-Stunden-Tage in den Ausgleichszeitraum passen und welche Ausnahmen § 7, § 14 und § 15 ArbZG zulassen, steht im Beitrag Wie viele Stunden darf man am Tag arbeiten? – hier geht es um die Woche.
Für die Praxis wichtig: Zwischen der üblichen Vollzeit von 35 bis 40 Stunden und der gesetzlichen Grenze von 48 Stunden liegt ein Korridor von acht bis 13 Stunden. In diesem Korridor entstehen Überstunden, die arbeitsschutzrechtlich zulässig, aber vertraglich zu vergüten oder auszugleichen sind. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt dagegen eine harte Wochengrenze von 40 Stunden (§ 8 JArbSchG). Die Diskussion über eine wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit ordnet die Seite Rechtslage ein; geltendes Recht ist bis zu einer Gesetzesänderung weiterhin § 3 ArbZG.
Wochenarbeitszeit nach Branche und Tarifvertrag
Die tatsächliche Länge einer Vollzeitstelle bestimmen in Deutschland vor allem Tarifverträge. Nach Auswertung des WSI-Tarifarchivs der Hans-Böckler-Stiftung lag die durchschnittliche tarifvertragliche Wochenarbeitszeit 2024 bei 37,8 Stunden – 37,6 im Westen und 38,6 im Osten. Die Spanne der untersuchten Tarifbereiche reicht von 35 Stunden in der Eisen- und Stahlindustrie bis zu 40 Stunden etwa in der Landwirtschaft.
| Bereich | Vollzeit pro Woche | Anmerkung |
|---|---|---|
| Metall- und Elektroindustrie West (IG Metall) | 35 Stunden | tarifliche Regelarbeitszeit im Flächentarif |
| Metall- und Elektroindustrie Ost | 38 Stunden | im Flächentarif; Absenkung auf 35 Stunden in vielen Betrieben per Betriebsvereinbarung |
| Eisen- und Stahlindustrie | 35 Stunden | unteres Ende der Spanne laut WSI |
| Öffentlicher Dienst Bund und Kommunen (TVöD) | 39 Stunden | seit 2023 auch im Tarifgebiet Ost (2022: 39,5) |
| Kommunale Krankenhäuser (TVöD-K) | 38,5 Stunden | im Tarifgebiet Ost stufenweise angeglichen, seit 2025 ebenfalls 38,5 |
| Öffentlicher Dienst der Länder (TV-L) | 38 h 42 min bis 40 h 6 min (West), 40 h (Ost) | je Bundesland unterschiedlich |
| Einzelhandel (z. B. MTV NRW) | 37,5 Stunden | je Tarifgebiet; viele Betriebe ohne Tarifbindung |
| Landwirtschaft | 40 Stunden | oberes Ende der Spanne laut WSI |
Zwei Besonderheiten der jüngeren Tarifrunden verändern das Bild. Im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen erlaubt die Tarifeinigung vom April 2025, nach der Probezeit freiwillig und befristet eine höhere Wochenarbeitszeit von bis zu 42 Stunden zu vereinbaren – die tarifliche Vollzeit bleibt dabei 39 Stunden. In der ostdeutschen Metall- und Elektroindustrie verläuft die Angleichung auf 35 Stunden nicht über den Flächentarif, sondern Betrieb für Betrieb; laut IG Metall gilt sie inzwischen für einen großen Teil der Mitglieder in tarifgebundenen Betrieben, aber nicht flächendeckend.
Ohne Tarifvertrag: der Arbeitsvertrag entscheidet
Viele Beschäftigte arbeiten in Betrieben ohne Tarifbindung. Dort legt der Arbeitsvertrag die Wochenstunden fest, häufig 38 bis 40. Fehlt eine Angabe ganz, wird die betriebsübliche Arbeitszeit vergleichbarer Beschäftigter zugrunde gelegt. Für die Nachweispflicht muss die vereinbarte Arbeitszeit schriftlich mitgeteilt werden (§ 2 NachwG).
Wie lange arbeiten Vollzeitkräfte tatsächlich?
Die tarifliche Zahl ist ein Soll, die Statistik misst das Ist. Nach Erstergebnissen des Mikrozensus arbeiteten abhängig Beschäftigte in Vollzeit 2025 normalerweise 39,9 Stunden pro Woche – 0,6 Stunden weniger als 2015 (40,5 Stunden) und genauso viel wie 2024. Teilzeitbeschäftigte kamen auf 21,3 Stunden, alle abhängig Beschäftigten zusammen auf 34,0 Stunden. Die Teilzeitquote erreichte mit 31,9 Prozent einen Höchststand.
Bezieht man auch Selbstständige ein, liegt der Wert höher: Vollzeiterwerbstätige insgesamt kamen 2025 auf durchschnittlich 40,2 Wochenstunden; 7,1 Prozent von ihnen arbeiteten gewöhnlich 49 Stunden oder mehr. Bei abhängig Beschäftigten in Vollzeit waren es 4,1 Prozent, bei Selbstständigen mit Beschäftigten 44,5 Prozent.
Die Differenz zwischen tariflichen 37,8 und tatsächlich normalerweise geleisteten 39,9 Stunden hat mehrere Gründe: Betriebe ohne Tarifbindung mit 40-Stunden-Verträgen, regelmäßig geleistete Mehrarbeit und Selbstauskünfte, in denen gewohnheitsmäßige Überstunden mitgezählt werden. Für die eigene Planung zählt deshalb nicht der Durchschnitt, sondern die vertragliche Zahl – und was im Arbeitszeitkonto tatsächlich dagegen gebucht wird.
Umrechnung: Wochenstunden in Monats- und Jahresstunden
Für Gehalt, Stundenlohn und Soll-Stunden muss die Wochenarbeitszeit auf den Monat umgerechnet werden. Üblich ist der Faktor 4,33: 52 Wochen geteilt durch 12 Monate. Manche Tarifverträge und Lohnprogramme rechnen mit 4,348 (365 Tage / 7 / 12) oder mit festen Monatswerten; die Abweichung liegt bei unter einer Stunde pro Monat.
| Wochenstunden | Pro Tag (5-Tage-Woche) | Monatsstunden (× 4,33) | Jahresstunden brutto (× 52) |
|---|---|---|---|
| 40 | 8 h | 173,2 | 2.080 |
| 39 | 7 h 48 min | 168,9 | 2.028 |
| 38,5 | 7 h 42 min | 166,7 | 2.002 |
| 38 | 7 h 36 min | 164,5 | 1.976 |
| 37,5 | 7 h 30 min | 162,4 | 1.950 |
| 35 | 7 h | 151,6 | 1.820 |
| 30 (Teilzeit/vollzeitnah) | 6 h | 129,9 | 1.560 |
| 20 (Teilzeit) | 4 h | 86,6 | 1.040 |
Die Jahresstunden in der Tabelle sind Bruttowerte vor Abzug von Urlaub und Feiertagen. Das tatsächliche Jahressoll liegt deutlich darunter. Ein Rechenbeispiel für eine 40-Stunden-Woche an fünf Tagen: 52 Wochen ergeben 260 Arbeitstage; abzüglich 30 Urlaubstagen und angenommen zehn Feiertagen, die auf einen Wochentag fallen, bleiben 220 Arbeitstage × 8 Stunden = 1.760 Soll-Stunden. Die Zahl der Feiertage schwankt je nach Bundesland und Kalenderjahr, der gesetzliche Mindesturlaub liegt bei 20 Tagen in der Fünf-Tage-Woche.
Stundenlohn aus dem Monatsgehalt berechnen
Die Formel lautet: Monatsbrutto ÷ (Wochenstunden × 4,33) = Stundenlohn. An ihr lässt sich ablesen, warum die Stundenzahl einer Vollzeitstelle beim Gehaltsvergleich so stark ins Gewicht fällt.
| Monatsbrutto | Wochenstunden | Monatsstunden | Stundenlohn brutto |
|---|---|---|---|
| 3.500 € | 40 | 173,2 | 20,21 € |
| 3.500 € | 38,5 | 166,7 | 21,00 € |
| 3.500 € | 35 | 151,6 | 23,09 € |
Wer bei gleichem Gehalt von einer 40- in eine 35-Stunden-Stelle wechselt, verdient je Stunde gut 14 Prozent mehr. Umgekehrt gilt für die Untergrenze: Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto je Zeitstunde und steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro (Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung). Bei 40 Wochenstunden entspricht das 2026 einem Monatsbrutto von rund 2.407 Euro, bei 35 Stunden von rund 2.107 Euro. Für den Mindestlohn zählt jede tatsächlich geleistete Stunde; Überstunden dürfen nach § 2 Abs. 2 MiLoG nur in engen Grenzen über ein Zeitkonto später ausgeglichen werden.
Vollzeit, vollzeitnah, Teilzeit: die Abgrenzung
Unterhalb der betrieblichen Vollzeit beginnt rechtlich sofort Teilzeit – auch bei nur einer Stunde weniger. „Vollzeitnah" ist kein Rechtsbegriff, sondern eine Bezeichnung aus Statistik und Personalpraxis für Stellen mit etwa 28 bis 35 Stunden bei einer betrieblichen Vollzeit von 38 bis 40. Arbeitsrechtlich sind das Teilzeitstellen mit allen Schutzrechten.
Drei Regeln sind für die Abgrenzung entscheidend:
Gleichbehandlung. Teilzeitkräfte dürfen wegen der Teilzeit nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare Vollzeitkräfte (§ 4 Abs. 1 TzBfG). Entgelt und geldwerte Leistungen stehen ihnen mindestens anteilig zu.
Anspruch auf Verringerung. Wer länger als sechs Monate beschäftigt ist und in einem Betrieb mit in der Regel mehr als 15 Beschäftigten arbeitet, kann nach § 8 TzBfG verlangen, die Arbeitszeit zu verringern; der Antrag muss drei Monate vorher gestellt werden. Die befristete Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG setzt mehr als 45 Beschäftigte voraus.
Zuschläge ab der ersten Überstunde. Das Bundesarbeitsgericht hat am 5. Dezember 2024 entschieden, dass eine Tarifregel, die Überstundenzuschläge erst ab Überschreiten der Vollzeit-Arbeitszeit gewährt, Teilzeitkräfte unzulässig benachteiligt (BAG, 8 AZR 370/20). Für die Zeiterfassung heißt das: Bei Teilzeit muss die Überstundengrenze an der individuellen Vertragsarbeitszeit hängen, nicht an der Vollzeit.
Ab wann sind es Überstunden?
Eine gesetzliche Definition gibt es auch hier nicht. Nach allgemeinem Sprachgebrauch und der Rechtsprechung sind Überstunden alle Stunden über der vertraglich oder tariflich vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit. Bei einer 38,5-Stunden-Stelle beginnt die erste Überstunde also nach 38,5 Wochenstunden – nicht erst nach 40 und schon gar nicht erst bei der gesetzlichen Grenze von 48. Der Begriff Mehrarbeit wird uneinheitlich verwendet; teils meint er die Arbeit über den Grenzen des Arbeitszeitgesetzes, teils dasselbe wie Überstunden.
Ob Überstunden bezahlt, mit Zuschlag vergütet oder in Freizeit ausgeglichen werden, regeln Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Fehlt eine Regelung, kommt § 612 BGB zum Zug: Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn sie den Umständen nach zu erwarten ist – was bei höheren Einkommen nicht automatisch der Fall ist. Wie Überstunden nachgewiesen und abgebaut werden, behandelt der Beitrag Überstunden erfassen und abbauen.
Praxis: Soll-Stunden im Arbeitszeitkonto richtig hinterlegen
Für die Zeiterfassung ist die Vollzeit-Stundenzahl die wichtigste Stammdaten-Angabe überhaupt: Sie bestimmt das Tagessoll, gegen das jede erfasste Stunde gebucht wird. Ein falsch hinterlegtes Soll erzeugt jeden Tag einen kleinen Fehler, der sich über Monate zu Dutzenden scheinbarer Plus- oder Minusstunden summiert. Vier Punkte verdienen besondere Sorgfalt:
Wochensoll auf Arbeitstage verteilen. 38,5 Stunden an fünf Tagen ergeben 7,7 Stunden, also 7 Stunden 42 Minuten je Tag – nicht 7,5 und nicht 8. Bei ungleichmäßiger Verteilung, etwa vier langen Tagen und einem kurzen Freitag, muss das Soll je Wochentag hinterlegt werden, nicht als Durchschnitt.
Abwesenheiten neutralisieren. Urlaub, Krankheit und gesetzliche Feiertage setzen das Tagessoll auf null bzw. schreiben es gut; sie dürfen nie als Minusstunden im Konto landen. Gerade bei Feiertagen und Teilzeitkräften mit festen Arbeitstagen entstehen hier die häufigsten Buchungsfehler.
Vertragsänderungen datieren. Wechselt jemand von 40 auf 35 Stunden oder nutzt im öffentlichen Dienst die befristete Erhöhung auf bis zu 42 Stunden, gilt das neue Soll ab dem Stichtag. Ein System, das die Soll-Arbeitszeit nur als aktuellen Wert speichert, rechnet die Vergangenheit falsch nach.
Grenzen mitprüfen. Neben dem Saldo muss die Erfassung erkennen, wann die Tagesgrenze von zehn Stunden, die Pausenpflicht oder die Ruhezeit verletzt wird – das Wochensoll allein sagt darüber nichts. Die Regeln für Saldo, Kappung und Verfall von Plusstunden erklärt der Beitrag zum Arbeitszeitkonto.
Systeme wie Aplano hinterlegen die Soll-Arbeitszeit je Mitarbeiter, führen gestempelte Ist-Zeiten, Abwesenheiten und Stundenkonto in einem Datensatz und weisen auf Konflikte mit Pausen- und Ruhezeiten hin; auf Capterra ist das Tool mit 4,8 von 5 bei 113 Bewertungen bewertet (Stand Juli 2026). Wie andere Apps Soll-Ist-Vergleich und Zeitkonto abbilden, zeigt der Systemvergleich.
Kurz erklärt
Häufige Fragen
Wie viele Stunden sind Vollzeit?
Ist eine 35-Stunden-Woche Vollzeit?
Wie viele Stunden darf man pro Woche maximal arbeiten?
Wie viele Stunden sind 40 Wochenstunden im Monat?
Ab wann sind es bei Vollzeit Überstunden?
Wie rechnet man den Stundenlohn aus dem Monatsgehalt aus?
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Über die Autorin: Dr. Katharina Müller ist Arbeitswissenschaftlerin und Expertin für Personalplanung, Arbeitszeitgestaltung und Workforce Management.
Nachprüfbar
Quellen und Stand
- § 2 TzBfG – Begriff des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers; dazu § 4 TzBfG (Diskriminierungsverbot) und § 8 TzBfG (Verringerung der Arbeitszeit).
- § 3 ArbZG – Arbeitszeit der Arbeitnehmer; § 8 JArbSchG – Dauer der Arbeitszeit Jugendlicher.
- Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung N035 vom 27. Mai 2026: Vollzeitbeschäftigte arbeiteten 2025 im Schnitt 39,9 Wochenstunden (Mikrozensus, Erstergebnisse).
- Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 263 vom 23. Juli 2026: 7,1 Prozent der Vollzeiterwerbstätigen arbeiteten 2025 mindestens 49 Stunden pro Woche.
- Hans-Böckler-Stiftung, Böckler Impuls 20/2025: tarifliche Wochenarbeitszeit 2024 (WSI-Tarifarchiv), Spanne nach Tarifbereichen.
- IG Metall: 35-Stunden-Woche im Osten kommt weiter voran, aktualisiert Juli 2025.
- dbb beamtenbund und tarifunion: Lexikon Arbeitszeit – Wochenarbeitszeit nach TVöD und TV-L; Tarifeinigung TVöD Bund/VKA vom 6. April 2025 (freiwillige befristete Erhöhung auf bis zu 42 Stunden).
- Manteltarifvertrag Einzelhandel Nordrhein-Westfalen, § 2 Abs. 1 (37,5 Stunden), wiedergegeben in BAG, 5 AZR 556/13.
- BAG, Urteil vom 5. Dezember 2024, 8 AZR 370/20 – Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte.
- Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5) – 13,90 Euro ab 1. Januar 2026, 14,60 Euro ab 1. Januar 2027.
- § 612 BGB – Vergütung.
- Aplano: Zeiterfassung und Stundenkonten, abgerufen Oktober 2026.
Redaktionell geprüft am 14. Oktober 2026. Tarifwerte ändern sich mit jeder Tarifrunde; maßgeblich sind der jeweils geltende Tarifvertrag und der Arbeitsvertrag. Rechtsinformationen ersetzen keine Beratung im Einzelfall.